Garantien


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Garantieerklärung Kunststoffe

Die Hersteller gewähren bei PVC, Polycarbonat, Acrylglas inkl. der „Alaska“-Serie unter den unten aufgeführten Bedingungen
10 Jahre Garantie auf:
- Witterungs- und UV-Beständigkeit - Lichtdurchlässigkeit - Oberflächenbeschaffenheit - Formbeständigkeit
5 Jahre Garantie auf:
- Farbbeständigkeit der „Alaska“-Serie (farbig)
Zulässig sind Abweichungen vom Ausgangswert gemessen nach 10 Jahren die folgende Werte nicht übersteigen:
PVC-Platten: Abweichung 20 % = Restwert 80 %
Acryl-Platten: Abweichung 10 % = Restwert 90 %
Dies wird nachgewiesen durch Lichttransmission, gemessen nach DIN 5036, Teil 3, Lichtart Tau D65. Bei Polycarbonat-Platten sollte sich der Lichtgilbungsindex innerhalb von 10 Jahren um weniger als 10 Delta vom Anfangswert verändern. (Gemäß ASTM D 1925-77) Weiterhin darf sich die Lichtdurchlässigkeit, die gemäß ASTM D 1003-77 bestimmt wurde, im Vergleich zum Anfangswert um weniger als 6 % verändern.
Zusätzlich garantieren die Hersteller auf Hagelschlag:
10 Jahre für - PC-Spundwandplatten 76/18, 1 mm PC-Stegplatten, Acryl Steg- u. Wellplatten 5 Jahre für - PVC-Spundwandplatten 70/18, Sinus 76/18, 177/51 Prof. 5+6 und 130/30 Prof. 8 ab 1,2 mm Stärke *1) - Serie „Alaska“ *2) *1)
Voraussetzung aus den Garantiebedingung:
Die Hagelkorngrösse liegt bei einer Fallgeschwindigkeit von weniger als 21 m/s unter 20 mm.
 
(Nachweis seitens des Kunden über statistisches Wetteramt der jeweiligen Region erforderlich.)
 
*2) Bruch durch Hagel, im Sinne unserer Garantie liegt dann vor,wenn bei einer anzunehmenden Hagelsimulation, die nachfolgende beschrieben ist, bei 10 Schußversuchen, auf veschiedene Punkte der Oberfläche, mindestens 6 Löcher in der Oberfläche der Wellplatte erzeugt werden.
Es werden für die Hagel-Simulation Kugeln aus Polyamid PA 66 mit 10 mm Durchmesser, Gewicht ca. 2,25 g mit einer Geschwindigkeit von 10,5m/sek. entsprechend einer kinetischen Energie von 0,5 jul bei Raumtemperatur auf die bewitterte Oberfläche geschossen werden.
 
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original Montage-Zubehör.
2. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten die Reklamation zu besichtigen.
3. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Alle übrigen Reklamationen wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.