Garantieerklärung Kunststoffe:

 

Die Hersteller gewähren bei PVC, Polycarbonat, Acrylglas inkl. der „Alaska“-Serie unter den unten aufgeführten Bedingungen

10 Jahre Garantie auf:

- Witterungs- und UV-Beständigkeit - Lichtdurchlässigkeit - Oberflächenbeschaffenheit - Formbeständigkeit

5 Jahre Garantie auf:

- Farbbeständigkeit der „Alaska“-Serie (farbig)

Zulässig sind Abweichungen vom Ausgangswert gemessen nach 10 Jahren die folgende Werte nicht übersteigen:

PVC-Platten: Abweichung 20 % = Restwert 80 %

Acryl-Platten: Abweichung 10 % = Restwert 90 %

Dies wird nachgewiesen durch Lichttransmission, gemessen nach DIN 5036, Teil 3, Lichtart Tau D65. Bei Polycarbonat-Platten sollte sich der Lichtgilbungsindex innerhalb von 10 Jahren um weniger als 10 Delta vom Anfangswert verändern. (Gemäß ASTM D 1925-77) Weiterhin darf sich die Lichtdurchlässigkeit, die gemäß ASTM D 1003-77 bestimmt wurde, im Vergleich zum Anfangswert um weniger als 6 % verändern.

Zusätzlich garantieren die Hersteller auf Hagelschlag:

10 Jahre für - PC-Spundwandplatten 76/18, 1 mm PC-Stegplatten, Acryl Steg- u. Wellplatten 5 Jahre für - PVC-Spundwandplatten 70/18, Sinus 76/18, 177/51 Prof. 5+6 und 130/30 Prof. 8 ab 1,2 mm Stärke *1) - Serie „Alaska“ *2) *1)

Voraussetzung aus den Garantiebedingung:

Die Hagelkorngrösse liegt bei einer Fallgeschwindigkeit von weniger als 21 m/s unter 20 mm.

 

(Nachweis seitens des Kunden über statistisches Wetteramt der jeweiligen Region erforderlich.)

 

*2) Bruch durch Hagel, im Sinne unserer Garantie liegt dann vor,wenn bei einer anzunehmenden Hagelsimulation, die nachfolgende beschrieben ist, bei 10 Schußversuchen, auf veschiedene Punkte der Oberfläche, mindestens 6 Löcher in der Oberfläche der Wellplatte erzeugt werden.

Es werden für die Hagel-Simulation Kugeln aus Polyamid PA 66 mit 10 mm Durchmesser, Gewicht ca. 2,25 g mit einer Geschwindigkeit von 10,5m/sek. entsprechend einer kinetischen Energie von 0,5 jul bei Raumtemperatur auf die bewitterte Oberfläche geschossen werden.

 

Allgemeine Garantiebedingungen

1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original Montage-Zubehör.

2. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten die Reklamation zu besichtigen.

3. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Alle übrigen Reklamationen wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

______________________________________________________________________________

Garantieerklärung Profilbleche:

 

15 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 50 μm Pural

10 Jahre auf Durchrostung und Beschichtung 35 μm Mattpolyester

5 Jahre auf Durchrostung 25 µm Polyester

Die Gewährleistung umfasst das Abschälen und die Rissbildung der Beschichtung sowie erhebliche Farbänderungen innerhalb einer zusammenhängend gelieferten Charge bei Pural und Mattpolyester beschichteten Blechen.

 Die Garantie setzt die Akzeptanz unserer Bedingungen zur Lagerung, Montage und Pflege voraus. Eine Anleitung zu diesen Punkten finden Sie in unserem Katalog.

Die Gewährleistung gilt ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
•Die Dachneigung muss bei Pfannenblechen mindestens sieben Grad betragen.
•Das Wasser kann ungehindert von den Blechen ablaufen.
•Schmutz und sonstige Ablagerungen werden regelmäßig fachgerecht entfernt.
•Kein Kontakt mit nassem Beton, nassem Holz, druckimprägniertem Holz, Erdreich und ständigen Feuchtigkeitsbereichen.
•Kein Kontakt mit Kupfer oder Flüssigkeitsemission aus Kupferbauteilen.
•Keine chemische Beanspruchung wie zum Beispiel Kontakt zu Düngemitteln.
•Sofortige Nachbehandlung von mechanischen Schäden der Farbbeschichtung, zum Beispiel bei Montage, mit Reparaturfarbe.
•Die Montage ist fachgerecht nach unserer Montageanleitung vorgenommen.
•Das geeignete Befestigungs- und Dichtungsmaterial aus unserem Zubehörprogramm wurde verwendet.
•Auf Fremdprodukte und deren Reaktion mit/auf unser Material, können wir keine Gewährleistung übernehmen.

Die Gewährleistung gilt nicht für Schnittkanten der Bleche. Gelegentlich ent-stehende Entspannungsgeräusche der Profilbleche bedingt durch Temperatur unterschiede, verspannte Montage oder nicht verwindungsfreie Unterkonstruktionen können nicht reklamiert werden.

 Eine weitere Voraussetzung für die Gewährleistung ist, dass die Bleche unter normalen atmosphärischen Bedingungen verwendet werden. Die Gewährleistung tritt nicht in Kraft für Bleche die in aggressiver Atmosphäre wie z. B. Luft mit hohem Salzgehalt, ständiger Verbindung mit Wasser, korrosiven Chemikalien, Rauch, aggressivem Kondensat oder Asche, Zementstaub, Ausdünstungen von Tierkot und Düngemitteln verlegt wurden.

 Die Voraussetzung für ein Gewährleistungsverfahren ist der Nachweis des Kaufes der Bleche mit Einkaufsbeleg, aus dem Datum und Händleradresse hervorgehen. Um den Eintritt eines Garantiefalles zu klären, muss unseren Mitarbeitern ungehinderter Zutritt zur Besichtigung der beschädigten Fläche gewährt werden. Für vor der Besichtigung demontierte Bleche erlischt jegliche Garantie. Ein Garantiefall tritt nur ein, wenn die Beschädigung mindestens10 % der Gesamtfläche beträgt.
 Sollte ein berechtigter Garantieanspruch unter Berücksichtigung obiger Voraussetzungen entstehen, machen wir von unserem Recht gebrauch, dem Käufer neues Material kostenlos als Ersatz für das defekte zu liefern. Hieraus resultierende Farbabweichungen zu bereits verlegten Dachflächen sind möglich und nicht zu reklamieren. Die Garantie bezieht sich ausdrücklich nur auf die reklamierten Profilbleche und ist in der Höhe des Wertes auf den ursprünglichen Rechnungswert der reklamierten Profilbleche begrenzt. Folgekosten wie zum Beispiel für De- und Neumontagesind ausgeschlossen.

 Weckman übernimmt keine Haftung fü reventuelle Folgeschäden, die aus beschädigten Profilblechen entstanden sind. Für Bleche, die auf Grundlage derGewährleistung bereits ersetzt worden sind, gilt die restliche Gewährleistungszeit der ursprünglichen Lieferung.

 Diese Gewährleistung bezieht sich auf Deutschland, Österreich, Schweiz und die Beneluxländer.