Garantieerklärungen:

 

Dachrinnensystene:
 

Es gelten die original Garantiebedingungen des Herstellers, welche wir hier auszugsweise abdrucken. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne die Originalausfertigungen zur Verfügung.

Garantiezeiträume:

10 Jahre Garantie beginnend ab dem Tag der Auslieferung. Für: PLASA – Kunststoffdachrinnensystem (PLASTMO).

Hersteller und Lieferant der Plastmo-Produkte ist die Firma Plastmo. Sie erteilt eine 10-jährige Garantie auf die Beständigkeit der PVC-Dachrinnensysteme, beginnend mit dem Datum der Auslieferung. 

Der Nachweis des Kaufdatums hat unter Vorlage des Einkaufbeleges zu erfolgen.

Für den Fall, dass während der Garantie technische Mängel am Rinnensystem auftreten, behält sich die Firma Plastmo vor, diese Mängel auf eigene Kosten zu beheben (ausgeschlossen Punkt Nr. 4). Der Erfüllungszeitraum der Schadensbehebung beträgt 21 Tage und beginnt am Tag der Reklamationsanerkennung der Firma Plastmo. Gleichzeitig behält sich die Firma vor, in begründeten Fällen den Termin zu verschieben.

Folgende Mängel umfasst die Garantie nicht:

    • Das Rinnensystem wurde nicht entsprechend seiner Bestimmung eingesetzt.
    • Das Rinnensystem wurde nicht ordnungsgemäß und entsprechend der Montageanleitung verlegt.
    • Das Rinnensystem wurde nicht richtig betrieben.
    • Das Rinnensystem wurde falsch transportiert oder gelagert.
    • Die Ausführung von unsachgemäßen Reparaturen und Umbauarbeiten.
    • Das Rinnensystem hat sich unter Einfluss von UV-Strahlen verfärbt.
    • Einwirkung höherer Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen

Reklamationen müssen schriftlich, unter Erläuterung des Mangels und unter Vorlage des Einkaufbelegs, erfolgen.

Achtung:

Wir empfehlen, die Montage von einem Fachbetrieb ausführen zu lassen, da die Anerkennung einer Reklamation diese voraussetzt.

Allgemein:

Unsere Lichtplatten sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.

Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.

Allgemeine Garantiebedingungen

1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.

2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.

3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.

4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.

5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.

6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Garantie auf Acrylglas Platten:

Der Hersteller gewährt für Steg- und Wellplatten

30 Jahre
Garantie für UV-Beständigkeit

Er gewährt für Steg- und Wellplatten
10 Jahre für:

  • Lichtdurchlässigkeit
  • Hagelbeständigkeit
  • Steifigkeit und Festigkeit

Garantieaussagen:
Die Steg- und Wellplatten behalten Ihre Lichtdurchlässigkeit. Die Platten besitzen folgende Garantiewerte des Lichttransmissionsgrads, jeweils bei Anlieferung / nach 10 Jahren: R.Glas Steg- und Wellplatten klar ca. 87 %.

Bruch durch Hagel im Sinne dieser Garantie liegt dann vor, wenn bei einer Hagelsimulation, die nachfolgend beschrieben ist, bei 10 Beschussversuchen auf verschiedene Punkte der Oberfläche mindestens 5 Löcher in der Oberfläche der Steg-/Wellplatte entstanden sind.

Durchführung der Hagelsimulation:
Kugeln aus Polyamid PA66 mit 20 mm Durchmesser (Gewicht ca. 4,5g) werden mit einer Geschwindigkeit von 21m/s, entsprechend einer kinetischen Energie von 1 Joule bei Raumtemperatur, auf die bewitterte Oberfläche geschossen.

*2) Für Platten mit 2 mm Stärke und weniger gilt:
Bruch durch Hagel im Sinne unserer Garantie liegt dann vor, wenn bei einer anzunehmenden Hagelsimulation, die nachfolgend beschrieben ist, bei 10 Schußversuchen auf verschiedene Punkte der Oberfläche mindestens 6 Löcher in der Oberfläche der Wellplatte erzeugt werden. Es werden für die Hagel-Simulation Kugeln aus Polyamid PA 66 mit 10 mm Durchmesser, Gewicht ca. 2,25 g mit einer Geschwindigkeit von 10,5 m/s entsprechend einer kinetischen Energie von 0,5 Joule bei Raumtemperatur auf die bewitterte Oberfläche geschossen.

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.

 

Garantie auf Polycarbonat:

Der Hersteller gewährt auf 76/18 Sinusplatte Wabenstruktur 

10 Jahre Garantie auf
UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Hagelbeständigkeit, Steifigkeit und Festigkeit. Bruch durch Hagel im Sinne dieser Garantie liegt dann vor, wenn durch Hagel Löcher in der Platte erzeugt werden.  

  • uneingeschränkter Hagelschlag Garantie auf 2,8 mm PC Welle Wabe

Garantievoraussetzungen
Die Platten

  • müssen werkstoffgerecht gelagert, transportiert, bearbeitet und verlegt (bzw. verwendet) werden
  • dürfen nicht thermisch umgeformt sein
  • dürfen durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nicht (nachteilig) beeinflusst werden
  • müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt sein
  • dürfen nicht verkratzt sein

Garantiefall
Eine Beanstandung im Sinne dieser Garantie wird dann berücksichtigt,

  • wenn sie sich trotz nachweislicher Beachtung der Garantievoraussetzungen während der Garantiedauer herausstellt
  • wenn sie innerhalb der Garantiedauer unverzüglich schriftlich geltend gemacht wird
  • wenn eine Rechnung des Verkäufers vorgelegt wird, aus der sich Name und Adresse des Käufers, das Kaufdatum, die vollständige Produktbezeichnung und die Produktmenge ergeben.

Bei berechtigter Beanstandung leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Werk. Falls passendes Ersatzmaterial nicht mehr geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Garantiedauer
Diese Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung an den Verwender und endet für die UV-Beständigkeit, Lichtdurchlässigkeit und Hagelbeständigkeit 10 Jahre danach.

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.

 

Garantie auf Polycarbonat Platten:

Der Hersteller gewährt auf Polycarbonat Steg- und Spundwandplatten (ausgenommen 10 mm Stegdoppelplatte und Nova-Lite*) eine Garantie von

10 Jahren für:
(zu 100% in den ersten 2 Jahren und zu 1/120 für jeden übrigen Monat bis zur Verfallzeit der 10 Jahre Periode)

1. Lichtdurchlässigkeit und Vergilbung
Stegplatten ab einer Stärke von 8 mm und Spundwandplatten ab einer Stärke ab 0,8 mm behalten einen hohen Grad an Lichtdurchlässigkeit. A: Im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert wird die Verminderung der, nach den Normen ASTM 1003 gemessenen Lichtdurchlässigkeit nicht höher als -3 % während der ersten zwei Jahre und -7 % innerhalb von 10 Jahren sein, für die Produkte der Farbe Klar. -6 % während der ersten 2 Jahre und -12 % innerhalb von 10 Jahren für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. B: Die Veränderung des nach den Normen AS D 1925 gemessenen Vergilbungsindex wird nicht höher als: -8 Delta während der ersten 2 Jahre und -10 Delta innerhalb von 10 Jahren sein, im Vergleich zu dem ürsprünglichen Wert für die Produkte der Farbe Klar -10 Delta während der ersten 2 Jahre und -14 Delta innerhalb von 10 Jahren sein – im Vergleich zu dem ursprünglichen Wert für die Produkte in einer lichtdurchlässigen Farbe. Die unter A und B erwähnten Eigenschaften müssen auf einem gereinigten, kratzfreien und richtig behandelten Produkt gemessen werden.

2. Hagelbruch
Während der Gewährleistung von 10 Jahren werden die Produkte Stegplatten mit einer Mindeststärke von 8 mm und Spundwandplatten mit einer Mindeststärke von 0,8 mm keinen Bruch durch Hagelschlag erleiden. Bruch durch Hagelschlag trifft nur zu, wenn die Oberfläche der Produkte mit Hagelkörnern in einer gleichmäßigen und wiederholten Art durchdrungen wurden. Diese Garantie gegen Bruch durch Hagelschlag ist an einen simulierten Hagelschlag Test mit künstlichen Polyamid Hagelkörnern von 20 mm Durchmesser zu einer Aufprallgeschwindigkeit von 21m/s gebunden. Sollte dieser Test keinen Bruch der Oberfläche verursachen, wird die Reklamation abgelehnt.

*4,5 mm und 6,0 mm Stegdoppelplatten:
Für diese beiden Stegdoppelplatten gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
KEINE Garantie auf Hagelschlag!
Auf Anfrage sind gesonderte Garantiebestimmungen möglich.

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.

 

Garantie auf PVC Platten:

Der Hersteller gibt auf, nur in Europa verkaufte, PVC Spundwand- und Sinuswellplatten folgende Garantien:

W-Qualität
Für diese Qualität gilt die gesetzliche Gewährleistungfrist.

WHR-Qualität
10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. Die Lichttransmission wird nach 5 Jahren max. 12 % und nach 10 Jahren max 25 % geringer sein als der Anfangswert. Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern  durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum,Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt.

Produkt 5 Jahre folgende 5 Jahre 
WHR ab 1,2 mm 20 mm Ø / 70 km/h  –
Industrie Lichtplatte 20 mm Ø / 70 km/h 15 mm Ø / 60 km/h
Prisma 20 mm Ø / 70 km/h 15 mm Ø / 60 km/h
Strong 20 mm Ø / 70 km/h 15 mm Ø / 60 km/h

 

Zeitraum ab
Kaufdatum
Garantie für
Lichtdurchlässigkeit
Garantie für
Hagelbeständigkeit
bis 5 Jahre 100 % 100 %
im 6. Jahr 75 % 50 %
im 7. Jahr 60 % 40 %
im 8. Jahr 45 % 30 %
im 9. Jahr 30 % 20 %
im 10. Jahr 15 % 10 %

Zusätzlich gelten die allgemeinen Garantiebedingungen.