VLF-177/51 PVC Profil 6 | 1,4 WHR - Klarbläulich
Die Wellplatte 177/51 bietet eine Lichtdurchlässigkeit von ca. 85 % und kommt mit einer Stärke von 1,40 mm. Sie ist aus hochwertigem PVC-Material gefertigt und dank ihrer Formstabilität bis zu 70° Celsius einsetzbar. Materialbedingt haben klare PVC Platten einen leichten bläulichen Farbton, welcher im Sonnenlicht kaum wahrnehmbar ist.
Geeignet für den Innen- als auch für den Außenbereich. (z. B. für Terrassen- oder Gewächshausüberdachungen)
Die Platte ist in folgenden Längen erhältlich:
1250 mm / 1600 mm / 2000 mm / 2500 mm / 3100 mm
Ein Zuschneiden dieser Platte ist nicht möglich!
Unsere Montage- und Lageranweisungen sowie Garantiebedingungen sind unbedingt zu beachten!
Lagerung
Vermeiden Sie die Lagerung von Lichtplatten in Stapeln unter direkter Sonneneinstrahlung. Durch Sonneneinstrahlung werden Farbe und Form der Platten negativ beeinflusst.
Zuschnitt
Gerne schneiden wir Ihnen die Lichtplatten auf die von Ihnen gewünschte Länge zu, sofern dies möglich ist! Sollte ein weiterer Zuschnitt der Lichtplatten vor der Montage erforderlich sein, ist dies mit einer feinzahnigen Handsäge oder einer Kreissäge mit einer Drehzahl von max. 2.500 U/min möglich. Achten Sie darauf, die Platte während des Schneidens sicher zu fixieren.
Bohrlöcher
Bei Platten bis zu 3 m Länge sollte der Durchmesser der Bohrlöcher mindestens 3 mm größer sein als der Durchmesser des Befestigungsschaftes. Pro zusätzlichem Meter Plattenlänge erhöht sich dieser Wert um 1 mm. Wir empfehlen die Verwendung eines Stufen- oder Kegelbohrers.
Unterkonstruktion
Die mit der Platte in Kontakt stehenden Bereiche der Unterkonstruktion sollten eine möglichst helle Farbe haben. Dies verhindert einen Wärmestau, der zu Verformungen oder Verfärbungen führen kann. Bei Industrielichtplatten ist außerdem darauf zu achten, dass die Überlappungsbereiche der Lichtplatte mit Aluklebefolie abgeklebt oder mit Dispersionsfarbe behandelt werden.
Allgemeines
Für eine optimale Montage ist auf eine ausreichende Belüftung und eine Mindestdachneigung von 7 Grad zu achten. Ab einer Dachneigung von 10 Grad setzt der Selbstreinigungseffekt ein. Die Notwendigkeit spezieller Befestigungsmaterialien oder zusätzlicher Maßnahmen kann je nach örtlichen Gegebenheiten wie Wind- oder Schneelasten variieren. Konsultieren Sie gegebenenfalls einen Fachmann.
VLF-Kunststoffe sind Qualitätsprodukte, die eine sehr lange Lebensdauer haben.
Das garantieren Ihnen namhafte Qualitätshersteller. Voraussetzung, um die Garantie in Anspruch zu nehmen, ist die Akzeptanz der Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Auszüge dieser Bedingungen sind hier aufgeführt. Die Behandlung/Verlegung der Lichtplatten hat ausdrücklich nach unseren Lager- und Verlegehinweisen, die Sie in unserem Katalog auf den Seiten 156/157 finden, zu erfolgen. Die Garantien beziehen sich ausschließlich auf Produkte aus unserem Katalog. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die original Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller zur Verfügung.
Allgemeine Garantiebedingungen
1. Die Platten müssen werkstoffgerecht gelagert, bearbeitet und verlegt bzw. verwendet werden. Sie dürfen nicht thermisch umgeformt sein und nicht durch Verbindungs-, Befestigungs- und Abdichtungselemente nachteilig beeinflusst werden. Die Platten müssen vor nachteiliger Chemikalieneinwirkung geschützt werden. Bedingung für die Wirksamkeit der Garantie ist die Verwendung von original VLF-Montagezubehör.
2. Der Nachweis über jeweilige Wetterverhältnisse der entsprechenden Region, insbesondere über Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit vom statistischen Wetteramt, hat kundenseitig zu erfolgen.
3. Das Eindringen von Insekten in die Hohlkammern der Stegplatten ist von der Garantie ausgenommen.
4. Ein Garantieanspruch wird nur anerkannt, wenn uns die Reklamation unverzüglich unter Vorlage des Kaufbeleges nach Auftreten des Problems gemeldet wird und wir vor der Demontage die Möglichkeit hatten, die Reklamation zu besichtigen.
5. Produktlieferungen der genannten Hersteller setzen voraus, dass diese Platten von dem Hersteller verfügbar sind. Andernfalls behalten wir uns vor, Platten anderer Hersteller gleicher Qualität zu liefern.
6. Die Höhe der Garantie ist beschränkt auf den Plattenwert. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir dem Käufer kostenlosen Materialersatz ab Lager. Falls passendes Ersatzmaterial nicht geliefert werden kann, erhält der Käufer den ursprünglichen Kaufpreis erstattet. Alle übrigen Reklamationen, wie Folgeschäden bzw. Kosten für Um- oder Neueindeckung, sind von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Garantie auf PVC Platten
Der Hersteller gibt auf, nur in Europa verkaufte, PVC Spundwand- und Sinuswellplatten folgende Garantien:
W-Qualität
Für diese Qualität gilt die gesetzliche Gewährleistungfrist.
WHR-Qualität
10 Jahre auf Passgenauigkeit, Lichtdurchlässigkeit, Witterungsbeständigkeit und Schwerentflammbarkeit. Durch Witterungseinflüsse, insbesondere durch die natürliche UV-Strahlung kann die Haltbarkeit der Produkte im Laufe der Jahre beeinträchtigt werden. Die Lichttransmission wird nach 5 Jahren max. 12 % und nach 10 Jahren max 25 % geringer sein als der Anfangswert. Die Garantie gegen Hagelschlag ist in der folgenden Tabelle für die dort festgelegten Bedingungen ersichtlich. Bruch durch Hagel liegt dann vor, wenn die Oberfläche der Produkte in einer gleichmäßigen und wiederholten Art von Hagelkörnern durchdrungen wurde. Für einen Garantiefall muss Hagelbruch eindeutig durch offizielle Daten des Deutschen Wetterdienstes nachweisbar sein (Datum,Ortsangabe, Hagelkorngröße, Windgeschwindigkeit). Sollten diese Angaben nicht nachvollziehbar sein, wird die Reklamation abgelehnt.
| Produkt |
5 Jahre |
folgende 5 Jahre |
| WHR ab 1,2 mm |
20 mm Ø / 70 km/h |
– |
| Industrie Lichtplatte |
20 mm Ø / 70 km/h |
15 mm Ø / 60 km/h |
| Prisma |
20 mm Ø / 70 km/h |
15 mm Ø / 60 km/h |
| Strong |
20 mm Ø / 70 km/h |
15 mm Ø / 60 km/h |
Zeitraum ab
Kaufdatum |
Garantie für
Lichtdurchlässigkeit |
Garantie für
Hagelbeständigkeit |
| bis 5 Jahre |
100 % |
100 % |
| im 6. Jahr |
75 % |
50 % |
| im 7. Jahr |
60 % |
40 % |
| im 8. Jahr |
45 % |
30 % |
| im 9. Jahr |
30 % |
20 % |
| im 10. Jahr |
15 % |
10 % |